05.09.2010 |
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    Jugendschutz
    Vollmacht und Jugendschut

    Jugendschutz wird bei uns GROSS geschrieben!

    Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren müssen sich während der ECC-Lan mit einem gesonderten Armband (wird am Einlass vergeben) kennzeichnen. Des weiteren müssen diese eine Vollmacht, die wir unten bereit stellen, ausgefüllt mitbringen. Ohne Vollmacht, lassen wir keinen Minderjährigen auf unsere Veranstaltungen. Ebenfalls dürfen sie keine Spiele mit USK 18 spielen.
    Wir werden dies Stichprobenartig kontrollieren.

    Die erforderlichen Dokumente haben wir euch hier zusammengestellt.
    Bitte bringt die AUSGEFÜLLTE Vollmacht, sowie eueren Personalausweis (bzw. Führerschein KEIN Schülerausweis o.ä.) mit zur ECC-Lan.

     

    Vollmacht: Übertragung der Aufsichtspflicht1
    Auszug des Jugendschutzes
      1: wird bei Lan-Partys mit dem Mindestalter von 16 Jahren benötigt. Dabei geht die Aufsicht auf einen anderen, volljährigen Besucher der Veranstaltung über.
 
   
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  • 07.08.10 -
    08.08.10
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